Rechtsprechung
OLG Celle, 21.01.1980 - 4 Wx 2/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1980, 150
Wird zitiert von ... (6)
- BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 41/80
Zum Inhalt einer Dienstbarkeit
Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Grundstücks gerichtet sein: sie darf nicht nur eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit enthalten ( BGHZ 29, 244 /248 f. m. Nachw.: BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151;… Staudinger 1018 Rdnr. 47; Hub Der Inhalt von Dienstbarkeiten 1966 S. 49 ff./51).2 Z 21/65">BayObLGZ 1965, 180 /181; BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151; Soergel Rdnr. 12, BGBRGRK Rdnrn. 22, 23, je zu § 1018).
- BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten
Die vom Grundstückseigentümer übernommene Unterlassungspflicht darf daher nicht nur eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit enthalten ( BGHZ 29, 244 /248 f. m. Nachw.; BGH NJW 1981, 343 /344; BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151 [= … - LG Traunstein, 29.07.1980 - 4 T 1559/80
Zum Inhalt einer Dienstbarkeit
Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Grundstücks gerichtet sein: sie darf nicht nur eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit enthalten ( BGHZ 29, 244 /248 f. m. Nachw.: BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151;… Staudinger 1018 Rdnr. 47; Hub Der Inhalt von Dienstbarkeiten 1966 S. 49 ff./51).
- BayObLG, 20.06.1983 - BReg. 2 Z 24/83
Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit
2 Z 41/80">BayObLGZ 1980, 232 /235 f. [= MittBäyNot 1980, 201]; BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151 [= … - OLG Düsseldorf, 16.04.1986 - 3 Wx 109/86
Keine Dienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht
Dies hat zur Folge, daB es der Bewilligung samtlicher Miteigentomer und der Belastung aller Miteigentumsanteile bedarf (so auch OLG Karlsruhe Rpfteger 1975, 356; BayObLG Rpfleger 1980, 150 =DN0tZ 1980, 540; BarmannfPick/Merle,§ 1 WEG, Rd.-Nr. 101): Aus den Gronden: Die zul㊠sige, insbå«ondere formgerecht durch den Urkundsnotar eingelegte weitere Beschwerde ( §§ 78, 80 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 15 GBO ) des Antragstellers ist begrondet. - BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80
Zum Inhalt einer Dienstbarkeit
Handlungen in diesem Sinn sind im Gegensatz zu Rechtsgeschäften Maßnahmen tatsächlicher Art, die dem Grundstückseigentümer an sich erlaubt sind als Ausfluß des sich aus § 903 BGB ergebenden Rechts, mit dem Grundstück, soweit nicht Gesetze oder Rechte Dritter entgegenstehen, beliebig zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen.- Die dem Eigentümer auferlegte Unterlassungspflicht muß daher auf eine Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Grundstücks gerichtet sein; sie darf nicht bloß eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit enthalten ( BGHZ 29, 244 /248 f. m. Nachw.;… BayObLG aaO; BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151;… Staudinger BGB 12. Aufl. § 1018 Rdnr. Die in Rede stehenden Dienstbarkeiten beinhalten jedoch eine Beschränkung der rechtlichen Befugnisse des Grundstückseigentümers: Es ist ihm (jedenfalls) verboten, die Gebäude zu einem anderen Zweck als der Fortführung eines Hotels an Dritte zu überlassen.